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Ortstermin auf der Streuobstwiese: BN Beklagt neue Kriterien

Der BN beklagt die neuen Kriterien für Streuobstweisen. Zu einem Ortstermin auf der BN-Streuobstwiese traf sich deshalb der Vorsitzende Erwin Scheiner und die Betreuerin der BN-Streuobstwiese in Himmelstadt, Silvi Löwe, mit Karlheinz Haase von der Mainpost.

23.11.2020

Streuobstbestände haben eine hohe ökologische Bedeutung für die Artenvielfalt. Im Nachgang zum Volksbegehren sollte eine Verordnung zu gesetzlich geschützten Biotoptypen den Biotoptyp Streuobstwiese nun genau definieren. Nach der neuen Verordnung werden künftig alte Streuobstbäume mehrheitlich nicht mehr bereits bei einer Kronenhöhe ab 1,60 Meter unter Schutz gestellt, sondern erst ab einem Kronenansatz von 1,80 Meter. Ist die Streuobstwiese des Bund Naturschutz nördlich von Himmelstadt überhaupt noch eine Streuobstwiese fragen sich jetzt Erwin Scheiner und Silvi Löwe. Nach der neuen Definition der bayerischen Staatsregierung wäre sie das zumindest juristisch nicht mehr, gilt nicht mehr als schützenswertes Biotop und käme auch nicht für ein Förderprogramm in Frage.

Seit 1. August 2019 gehören zu den gesetzlich geschützten Biotopen Extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern. Pro Hektar dürfen „extensiv genutzte“ Obstbaumbestände nicht mehr als 100 Bäume im Abstand von mindestens zehn und höchstens 20 Metern aufweisen. Auch ein fortgeschrittenes Bestandsalter ist notwendig, dafür wird der Stammumfang der Bäume als Indikator herangezogen: Mehr als die Hälfte des Baumbestandes muss in einem Meter Höhe einen Umfang von 50 Zentimetern oder mehr haben.

Sinnvoller wäre in den Augen des BN eine Klassifizierung nach biologischen Kriterien gewesen, zum Beispiel nach Anzahl der natürlichen Nisthöhlen.