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Energie und Klima

Windenergie

Ist die Rede von Windkraftanlagen, fällt stets das geflügelte Wort von einer "Versparge­lung" der Landschaft. Sicher bedeuten Wind­parks eine einschneiden­de Veränderung des Landschaftsbilds, das immer wieder Unmut in der Bevölkerung her­vorruft. Im Landkreis Main-Spessart hält sich diese "Versparge­lung" in Grenzen: Ausreichend wäre lt. BMWi ein Flächenbedarf von 2% (für Wind­parks, die Anlagen selbst lt. VBEW 0,01%). Die im Re­gionalplan Würzburg 2010 ausge­wiesenen Vorrang- und Vorbehaltsge­biete der Re­gion Würz­burg, also die Landkreise MSP, WÜ und KT, errei­chen wohl nur einen Anteil von 1,2% der Ge­samtfläche, der aber auf­grund der höheren Leis­tungsfähigkeit moder­ner Windkraftanla­gen und der Präferenz der Photovoltaik in Bayern hinnehmbar wäre. Von den 22 Vor­ranggebieten sind jedoch 9 nicht belegt und von den 26 Vorbehaltsgebie­ten 15 ohne Nut­zung. Die Nutzung aller Vor­rang- und Vorbehaltsgebiete, ergänzt durch ein Repow­ering der Altanlagen, würde das Landschaftsbild nicht mehr nachhaltig verän­dern oder unsere Naherholungsgebiete beein­trächtigen, wird aber durch die 10h-Regelung weitgehend blockiert. Deren Auswirkungen hat die Forschungsstelle für Energiewirtschaft 2016 drastisch vor Augen geführt: Sie errechnete für Bayern ein technisches Windenergiepotenzial von 76,8 GW, bei einem Abstand von 10h zur Wohnbebauung indessen eine Reduktion um 95-97% auf 3 GW. So wurde in der Region Würzburg tatsächlich zwi­schen Sept. 2014 und Sept. 2017 kein einziges neues Windrad errichtet und zwischen Sept. 2017 und März 2021 waren es nur drei. Dringend notwendig wäre also als zumindest als erster Schritt der Wegfall der 10h-Regelung für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete.

Einwände werden allerdings bei so gut wie bei allen Windpark-Projekten vorgebracht, weil diese auch als eine Bedrohung der Vogelwelt verstanden werden. Hier wurden wohl in der Vergangenheit Fehler gemacht, vor allem dort, wo Windkraftanlagen im Bereich von Vogelzugsrouten errichtet wurden und so das Schlagwort von den "Vogelschreddern" befeuerten. Neuere Anlagen meiden je­doch diese Routen und sind mit Sensoren ausgestattet, die schützenswerte Vogel- und Fledermausarten erkennen und dann die Rotoren anhalten. Ohnehin ist der Anteil von Windkraftanlagen an den jährlichen Verlusten von Vögeln lt. NABU mit 100000 Opfern pro Jahr, also 3-4 pro Anlage und Jahr, im Vergleich zu den Verlusten durch Glasscheiben (100 - 115 Millionen), Freileitungen (1,5 -2,8 Millionen), dem Straßenverkehr (70 Millionen) und streunende Katzen (20 - 100 Millionen) eher gering. Insbesondere im Fall des Rotmilans konnte in der Umgebung von Windkraftanlagen lt. einer Studie des LIFE-EUROKITE-Projekts eine Gefährdung der Bestände bislang nicht bestätigt werden. Ebensowenig waren selbst nach vielen aufwändigen Untersuchungen Gesundheitsschäden durch "Infraschall" zu belegen.

All dem steht die Energieeffizienz pro Flächenein­heit im Vergleich zu anderen regenerativen Energie­trägern gegenüber. Der Biomasse mit 2 bis 6 kWh/m² steht lt. DLR die Windenergie (an Land) mit rund 40 kWh/m² und – noch ertragrei­cher – der Photovoltaik mit 100 kWh/m² gegen­über (DLR et al. 2012, S. 80 mit Daten aus 2010). Bei diesem Ver­gleich müssen aber die Ab­standsflächen der Wind­energie nach Ein­schätzung des UBAs mit eingerech­net worden sein, was die ge­ringere Effizi­enz der Windenergie gegenü­ber der Photovoltaik erklärt.

Windräder sollten nach Auffassung des BN nicht im Wald stehen, es sei denn, es handelt sich um natur­fernen Wirtschaftswald. Das dürfte im Main-Spes­sartkreis jedoch nur in den seltensten Fällen zutref­fen. Der Flächenbedarf für ein ein­zelnes Windrad beträgt ca. 350 m² versiegelte Fläche, der dauerhafte Platzbedarf im Durch­schnitt 0,45 ha. In Bayern nimmt eine Wind­kraftanlage bisher durchschnittlich 0,35 Hektar dauerhaft in Anspruch, also etwa die Fläche eines halben Fußballfelds. Gerodete Waldflä­chen wer­den in der Regel wieder aufgeforstet und sind nach wie vor begehbar (s. Bild). Landwirtschaft ist in der Umgebung von Windrädern weiterhin un­eingeschränkt möglich. Schützenswerte Gebie­te wie FFH- und Vogelschutzgebiete, wurden von den regionalen Planungsverbänden in Unterfran­ken grundsätzlich ausgeklammert: Der Regional­plan für die Region Würzburg weist im Bereich des bayerischen Naturparks Spessart oder des Biosphärenre­servats Rhön keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Windkraft aus.

Die bayerische Staatsregierung eröffnete wohl die Möglichkeit, abweichend von der 10h-Regelung die Einrichtung von Windparks auf Bauleitplanebene zuzulassen. Der Umfang der bisher so ausgewiesenen Gebiete beträgt jedoch gerade etwa ein Drittel (12290,8 ha in Flächennutzungsplä­nen, 827,5 in Bebauungsplänen) der auf Landes- oder Regionalplanebene ausgewiesenen Gebiete (36500 ha). Dieser Ansatz ist für den BN auch deshalb nicht zielführend, weil so die Verwirkli­chung von Windkraftprojekten allein ins Belieben einzelner Gemeinden gestellt wird und auch we­niger geeignete Flächen in genossenschaftlicher Hand zum Zug kommen könnten, deren Nutzung sich dann für die Teilhaber als nicht wirtschaftlich erweist. Der BN hat schon in seiner Position zur Wind­kraft von 2008 gefordert, dass der Ausbau der Windkraft planmäßig zu erfolgen hätte und die Auswei­sung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten auf Regionalplanebene kommt dieser Forderung entge­gen. Die 10h-Beschränkung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verhindert  jedoch jede sinnvolle Rege­lung.

Bearbeitet: H. Haas-Hyronimus