Glücksspiraleprojekt 2016 der Kreisgruppe Main-Spessart
Wiedererhebung Vorkommen der FFH-Anhang-IV-Arten Gelbbauchunke, Kreuzkröte und Kammmolch im Landkreis Main-Spessart
Der Landkreis wurde zwischen 1963 und 2004 von Rudolf Malkmus systematisch kartiert. Alle drei Arten können im Landkreis als „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden. Von der Kreuzkröte und dem Kammmolch sind aktuell einzelne, isolierte Vorkommen bekannt, von der Gelbbauchunke liegen die letzten Nachweise bereits einige Jahre zurück. Im Rahmen des Projekts sollen alle den örtlichen Fachkundigen und dem behördlichen Naturschutz bekannten Nachweise im Landkreis überprüft werden und in weiteren Potentialgebieten intensivere Suchen durchgeführt werden. Populationsgrößen sollen abgeschätzt und Reproduktionsverhalten überprüft werden. Auf Grundlage der Ergebnisse soll ein Konzept zum dauerhaften Erhalt der Arten im Landkreis erarbeitet werden. Für alle Habitate in denen die genannten Arten nachgewiesen werden und für die ein Optimierungsbedarf besteht, werden entsprechende Handlungsempfehlungen ausgearbeitet.
Im ABSP-Band für den Landkreis Main-Spessart (1996) werden im Kapitel 2.2.2-D auf Seit35 f die Lurche (Amphibia) behandelt. Insgesamt sind 9 Arten der Roten Listen nachgewiesen, alle neun sind landkreisweit bedeutsam. Die Gelbbauchunke steht auf der Roten Liste Bayern als gefährdet, auf der Deutschlands als stark gefährdet. Im Landkreis konnten nur wenige individuenarme Vorkommen nachgewiesen werden. Die Kreuzkröte ist in beiden Roten Listen als gefährdet geführt. Der Kammmolch steht auf beiden Roten Listen als stark gefährdet und zählt nicht nur als landkreisweite bedeutsame Art, sondern hat eine überregionale bis landesweite Bedeutung. Laut ABSP ist er die gefährdetste Amphibienart im Landkreis, da die Bestandsgröße sehr gering und das Vorkommen isoliert ist und seine Laichgewässer durch fortschreitende Sukzession oder Verfüllung gefährdet sind.
Als Schutz- und Fördermaßnahmen werden die Sicherung der Laichgewässer und die Neuschaffung von Kleingewässern vorgeschlagen. Hinzu kommen weitere Sicherungsmaßnahmen wie der Erhalt und die Optimierung der Landlebensräume, Sicherung der Folgenutzung Naturschutz/Biotopentwicklung in Abbaugebieten etc.