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Aufbruch für die Rettung der Artenvielfalt in Bayern

Der BUND Naturschutz sieht in dem am 17.07.2019 im Bayrischen Landtag beschlossenen Artenschutzpaket einen Aufbruch für die Rettung der Artenvielfalt in Bayern. Gleichzeitig fordert der BN die Umsetzung ein und wird dies vor Ort begleiten.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Mehrheit des Bayerischen Landtags den Willen der Bevölkerung für mehr Artenschutz verstanden hat und dies sogar mit einem weiteren Gesetz ergänzt hat“, freut sich Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).

Das erfolgreichste Volksbegehren in Bayern, die weitgehend konstruktiven Diskussionen in den Facharbeitsgruppen und am Runden Tisch sowie die vielen vor Ort entstandenen Initiativen, sind ein starkes Hoffnungszeichen und ein gemeinsamer Aufbruch für die Rettung der bedrohten Artenvielfalt in Bayern, dem noch viele weitere Schritte folgen müssen.

18.07.2019

Dass im Landkreis Main-Spessart 14,6 % der Bevölkerung für das Volksbegehren gestimmt haben, ist ein klarer Auftrag an die Politik und die Gemeinden, die gesetzlichen Verbesserungen nun auf allen Ebenen mit Leben zu erfüllen,“ sagt Erwin Scheiner, Vorsitzender der Kreisgruppe Main-Spessart. „Für eine echte Trendwende im Naturschutz benötigen wir mehr Flächenschutz und Schutz der Natur vor Zerstörung, das heißt den Verzicht auf die B26n und viele neue Gewerbegebiete wie zum Beispiel im Raum Marktheidenfeld und bei Himmelstadt.

Der BN wird mit seinen mehr als 600 Ortsgruppen die Umsetzung des Artenschutzpaketes konkret vor Ort begleiten und die nötigen Maßnahmen einfordern.

Unabhängig von den Gesetzen, die im Landtag beschlossen werden, sind für den BN auch grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen wichtig: „Viele Landwirte sind bereit für mehr Naturschutz, aber sie brauchen die richtigen Rahmenbedingungen“, so Mergner. „Wir erwarten daher von der Staatsregierung nun auch, dass sie aktiv an einer Ökologisierung der EU-Agrarpolitik arbeitet.“ Auch die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung: „Hier brauchen wir als wichtigen Rahmen eine gesetzliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf 5 ha/ Tag.“ Derzeit soll beispielsweise im Landkreis Main-Spessart in der Kommune Himmelstadt auf Ackerland bzw. Grünflachen ein neues Gewerbegebiet mit Tankstelle und Markt  ausgewiesen werden. Und das obwohl in fast unmittelbarer Nähe zu Retzbach bereits zwei Märkte stehen und in Thüngersheim gerade  eine neue Tankstelle an der B27 errichtet worden ist.

In den aktuellen Haushaltsverhandlungen müssen nach Ansicht des BN die nötigen Mittel für mehr Personal eingestellt werden. „Die Umsetzung der Gesetze vor Ort erfordert viel Beratung, Aufklärung, fachliche Begleitung und auch Kontrolle, dafür braucht die Verwaltung an den Unteren und Höheren Naturschutzbehörden wesentlich mehr Personal als bisher. Bereits heute sind die Naturschutzbehörden personell schlecht ausgestattet.“, so Erwin Scheiner, KG-Vorsitzender.

Ein bitterer Wermutstropfen ist der Beschluss von CSU und FW zur Biotopkartierung: dieser Zusatzbeschluss erschwert künftig die Biotopkartierung, die eine zentrale Fach-Grundlage des Naturschutzes ist.