Position Fotovoltaik
In den letzten Monaten war eine Verunsicherung bez. der Nutzung von Photovoltaik auf Agrarflächen wahrzunehmen. Die Kreisgruppe MSP im BUND Naturschutz in Bayern (BN) nimmt deshalb hierzu wie folgt Stellung:
Grundsätzlich hat für den BN Photovoltaik auf Gebäudedächern und versiegelten Flächen Vorrang. Die bürokratischen Hürden und die vielmals unerfüllbaren Bedingungen für eine Förderung haben diese Variante jedoch für die meisten Hausbesitzer unattraktiv gemacht. Der Gesetzgeber müsste tätig werden und Gewerbebetriebe verpflichten, mindestens bei Neubauten Photovoltaik auf Dächern oder an Fassaden zu integrieren. Dennoch reicht die derzeit nach realistischer Schätzung zur Verfügung stehende Fläche u.E. nicht aus, um die Klimaziele des Pariser Abkommens noch zu erreichen.
Der BN hält deshalb auch den forcierten Ausbau der Freilandvoltaik künftig für notwendig. Dafür ist die Einbeziehung von Agrarflächen unumgänglich. Für diese müssen jedoch Auflagen festgesetzt werden:
- die Aufständerung muss ohne Bodenversiegelung erfolgen, also eine uneingeschränkte Regenwasserversickerung ermöglichen, und vollständig rückbaubar sein
- die Umzäunung muss durch einen Bodenabstand von mindestens 15 cm die Durchgängigkeit für Kleintiere garantieren und soll als Sichtschutz mit geeigneten, heimischen Gehölzen begrünt werden
- auf ausreichend Abstand zwischen den Modulen ist zu achten, damit ausreichend Besonnung der Vegetation gewährleistet ist
- die Flächen unter und zwischen den Modulen sollen weiterhin landwirtschaftlich nutzbar sein, vorzugsweise als Weideland oder für eine extensive Bewirtschaftung, etwa Gemüseanbau
- die Flächen dürfen nicht mit Herbiziden oder bienengefährlichen Pestiziden behandelt werden.
- die Module sind so auszugestalten (z.B. durch ihre Ausrichtung, Sichtblenden oder Antireflexbeschichtungen), dass Blendeffekte in Wohngebieten, von denen aus die Anlage einsehbar ist, vermieden werden.
- die für PV genutzte Fläche soll insgesamt nicht mehr als 5% der gesamten Agrarfläche beanspruchen.
Die Genehmigung soll letztendlich aber in jedem einzelnen Fall von der individuellen Umweltverträglichkeitsprüfung und SaP abhängen. Sie ist zu versagen in Naturschutzgebieten, Feuchtgebieten, Natura-2000-Flächen,auf gesetzlich geschützten Biotopen, in der unmittelbaren Nachbarschaft von Naturwaldreservaten und auf Ackerstandorten mit über 50 Bodenpunkten nach Bodenwertschätzung. Zudem sind Flächen mit Vorkommen der Feldlerche sinnvoll auszugleichen, da Feldlerchen Freiflächenfotovoltaikanlagen meiden. Desweiteren haben wir im Landkreis Main-Spessart eine gewisse Verantwortung für Ackerwildkräuter. Diese zu mehr als einem Drittel gefährdeten der Arten haben hier noch ein hohes Potential. Ihre Standorte (u.U. ganz arme Böden) sollten deshalb ebenfalls ausgenommen werden.
Um Verluste an Ackerland zu kompensieren, sollen die zuständigen Behörden und die kommunalen Entscheidungsträger darauf hinwirken, dass auf Flächen, auf denen z.Z. Mais oder andere Energiepflanzen wachsen, wieder Lebensmittel angebaut werden. Biogasanlagen sollen ausschließlich pflanzliche und tierische Abfälle verwerten. Auch die Vergärung von Grünschnitt, z.B. aus der Landschaftspflege, ist zu prüfen und zu fördern. Für das so gewonnene Biogas sind Speicherkapazitäten zu schaffen, um einen Beitrag zur Grundversorgung mit Energie zu leisten.
Unabhängig davon sind auf Kreisebene Fördermaßnahmen für Haus- und Grundbesitzer dringend notwendig, die deutlich über die Förderung durch den Bund bzw. die KfW hinausgehen, z.B. die Bereitstellung von Speicherkapazitäten für überschüssigen Solarstrom und die Förderung von Anlagen mit weniger als 5 kWp Leistung.Neue Gewerbegebiete sind verpflichtend mit PV Anlagen auf den Dachflächen zu errichten.
Zur Begründung:
Eine Freiland-Photovoltaik-Anlage bedeutet nicht, wie u.a. behauptet, eine Bodenversiegelung. Vielmehr entsteht bzw. verbleibt unter und zwischen den Solarmodulen Grünland, das ökologisch wesentlich höher zu bewerten ist als intensiv bewirtschaftetes Ackerland. Die Flächen können weiterhin extensiv bewirtschaftet werden und es besteht auch die Möglichkeit, hier wertvolle Blühflächen anzusiedeln.
Im Vergleich zu einem Maisfeld oder vergleichbaren Anpflanzungen für die Gewinnung von Biogas benötigt eine Photovoltaik-Anlage nach einer Erhebung des Fraunhofer-Instituts nur 1/40 (ein Vierzigstel) der Fläche, um ebenso viel elektrische Energie zu erzeugen. Zudem ist der Anbau von Energiepflanzen, der lt jüngstem Agrarbericht 15% der Ackerfläche Bayerns beansprucht, ökologisch äußerst fragwürdig: Er bringt eine Belastung des Bodens mit Düngemitteln und Pestiziden mit sich, erfordert hohen Energieaufwand zur Bearbeitung, ist der Biodiversität abträglich und bringt dabei nach jüngsten Erhebungen des BMU keine Entlastung für das Klima. Er ist zudem dauerhaft von hohen Zuschüssen abhängig, die den Strompreis dementsprechend verteuern.
Es ist deshalb ratsam, die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen zugunsten der Produktion von Lebens- und Futtermitteln zu reduzieren, Anlagen, die seit der EEG-Novelle von 2014 nicht mehr wirtschaftlich arbeiten, stillzulegen und nur noch den Betrieb der Anlagen aufrecht zu erhalten, die ausschließlich pflanzliche und tierische Abfälle und evtl. Grünschnitt aus der Landschaftspflege verarbeiten. Das so gewonnene Biogas könnte auch dann noch eine ausreichende Versorgung mit elektrischer Energie an sonnen- und windarmen Tagen sicherstellen.
Ein Zusammenwirken von Landwirtschaft und Energiewirtschaft kann sich nur dann als nachhaltig bezeichnen, wenn es für den Klimaschutz und die Biodiversität deutliche Vorteile bringt. Ausschlaggebend hierfür ist aber in hohem Maß die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit der Techniken, wobei Windkraft und Photovoltaik den nachwachsenden Rohstoffen um ein Vielfaches überlegen sind.
Der BN plädiert deshalb dafür, diesen Technologien den Vorzug zu geben.