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Gesplittete Abwassergebühr nötig!

Die Klimakrise führt zu immer mehr Extremwetterlagen. Starkregenereig-nisse mit Überflutungen in diesem Jahr, ausgeprägte Trockenperioden mit sinkenden Grundwasserständen in den vergangenen Jahren. „Es ist daher zwingend erforderlich, Kläranlagen von starken Niederschlägen zu entlasten und die Versickerung vor Ort zu fördern“, stellt Erwin Scheiner, Vorsitzender der Kreisgruppe Main - Spessart des BUND Naturschutz fest. Ein wichtiges Steuerungsinstrument ist dabei eine getrennte Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr. „Die gesplittete Abwassergebühr schafft finanzielle Anreize zur Entsiegelung, zur Regenwassernutzung sowie zur Regenwasserversickerung vor Ort und ist ein Beitrag zur Hochwasservorsorge“, so Steffen Jodl, Regionalreferent für Unterfranken. Wie der BUND Naturschutz durch eine Umfrage feststellen konnte, haben aber bisher nur 9 von 40 Kommunen im Landkreis Main - Spessart diese gesetzliche Vorgabe umgesetzt.

22.07.2021

Gesplittete Abwassergebühr gerechter

Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die gesamten Kosten der Wasserentsorgung nach zwei Maßstäben verteilt: Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung werden nach der versiegelten Fläche mit Kanalanschluss berechnet und die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung nach dem Trinkwasserverbrauch. „Diese Aufteilung ist sinnvoll, denn bei der herkömmlichen Berechnung wird nur der Trinkwasserverbrauch als Maßstab für die Kostenberechnung der gesamten Wasserentsorgung herangezogen. Niederschlagswasser wird dabei kostenfrei in die Kanalisation abgeleitet, belastet aber Kanal und Kläranlage“, so Erwin Scheiner vom BUND Naturschutz. „Insbesondere Betriebe mit großen versiegelten Flächen und vergleichsweise geringem Frischwasserverbrauch profitieren von dieser kostenfreien ‚Entsorgung‘ des Niederschlagswassers. Ein Gebührensplitting ist damit auch gerechter.“ Die rechtliche Grundlage für ein Abwassersplitting liefern diverse Gerichtsurteile. Auch in Bayern ist das Abwassersplitting verpflichtend, ermöglicht aber eine Ausnahme, wenn der Kostenanteil des abgeleiteten Niederschlagswassers nachweislich niedriger liegt als 12 Prozent der gebührenfähigen Gesamtkosten (Geringfügigkeit).  Eine derartige Ausnahme wird in Baden-Württemberg durch ein Urteil des dortigen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 11. März 2010, Az. 2 S 2938/08) nicht mehr anerkannt. Das Gericht stellte klar, dass eine Berechnung von Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf den privaten und gewerblichen Grundstücken auf Basis des Trinkwasserverbrauchs nicht haltbar ist, da dies in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Der BUND Naturschutz fordert daher auch für Bayern die Anwendung des Gebührensplittings ohne Ausnahme.

Niederschlagswassergebühr muss Wirkung zeigen

Der BUND Naturschutz hat in einer Umfrage auch die erhobenen Niederschlagswassergebühren erfragt und festgestellt, dass die Spanne im Landkreis Main - Spessart zwischen 0,11 und 0,33 Euro je qm liegt. Um eine gerechte Verteilung der Kosten und eine Steuerung hin zu weniger Flächenversiegelung zu erreichen  sollten die Kosten für das Regenwasser so gestaltet werden, dass ein echter Anreiz entsteht entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der BUND Naturschutz hält hier eine Gebühr von mindestens 1 Euro je qm für angebracht. Haushalte mit guter Wassernutzung können dann profitieren.

Nachhaltige Wasserbewirtschaftung bietet Vorteile

Wer Niederschlagswasser gleich am Ort der Entstehung in Mulden oder Rigolen speichert und über die Bodenzone versickert, spart Geld und fördert die Grundwasserneubildung. „Auch die Zwischenspeicherung in Zisternen und Verdunstung durch Grünflächen, Teiche, Bäume, Fassaden- und Dachbegrünungen stellen Möglichkeiten einer ökologischen Niederschlagswasserbewirtschaftung dar. Die damit verbundene Verdunstungskühlung ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas im Wohnumfeld, was gerade in Hinblick auf zunehmend heißere Sommertemperaturen von immer größerer Wichtigkeit wird“, erläutert Steffen Jodl.