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Ausweisung des Baugebiets „Klinge“ in Retzbach abgelehnt

Der Bereich des geplanten Baugebietes mit seinen Brachflächen, Hecken, Mähwiesen und Streuobstbeständen war und ist Lebensraum für viele bedrohte und geschützte Arten. Es wurden Orchideen, gefährdete Heuschrecken und Schmetterlinge, Zauneidechsen, die Schlingnatter, der Hirschkäfer, die Haselmaus sowie zahlreiche Vogelarten und Fledermäuse in diesem strukturreichen Gebiet nachgewiesen.

07.10.2020

Unsere Region zählt wie viele andere zu den Abwanderungsgebieten mit sinkender Bevölkerungszahl. In Retzbach sank die Einwohnerzahl allein in den letzten 15 Jahren um etwa 150 auf aktuell 2100 Einwohner. Auch ist das Potential an Leerständen und unbebauten erschlossenen Grundstücken nicht annähernd ausgeschöpft.

Die Größe des ursprünglichen Bauerwartungslandes an der „Klinge“ wurde vom Gemeinderat bereits erheblich reduziert, es wurde nur noch ein 4,64 ha großes Baugebiet ausgewiesen. Doch wie oben erwähnt ist dieser Bereich aufgrund seines Strukturreichtums und Arteninventars serh wertvoll.

Leider sind bei der offiziellen Erfassung der Tier- und Pflanzenarten die Insekten nicht untersucht worden, obwohl in der näheren Umgebung des Baugebietes viele seltene Arten vorkommen. Im August 2020 wurden im Baugebiet selbst noch zwei Raupen vom Segelfalter gefunden.

Das Gesetz verlangt bei Ausweisung eines Baugebietes den Verlust an Lebensräumen für streng geschützte Arten wie Zauneidechse, Schlingnatter, Haselmaus und Fledermäuse „auszugleichen“ und zwar durch Ausweisung von so genannten Ausgleichsflächen. Die Größe dieser Ausgleichsflächen wird nach der Wertigkeit des Gebietes berechnet, dies ist im Fall der „Klinge“ besonders hoch. Die Wertigkeit des Gebietes wurde, nach Meinung des Bund Naturschutz, viel zu niedrig angesetzt und damit wurde auch der Ausgleichsbedarf viel zu niedrig berechnet.

Vor Beginn der Rodungsmaßnahmen im Winter 2019/2020 wären bereits Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Rettung der streng geschützten Arten Zauneidechse, Schlingnatter, Haselmaus und Fledermäuse notwendig gewesen. Da dies nicht oder nur völlig unzulänglich geschehen ist, wurde massiv gegen das Naturschutzgesetz verstoßen und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde geahndet werden. Viele dieser Fehler hätten verhindert werden können, hätte man der Bund Naturschutz frühzeitig in die Planung der Maßnahmen mit einbezogen.

Dem Bund Naturschutz blieb aus den hier zusammenfassend dargelegten Gründen, die in seiner offiziellen Stellungnahme im Einzelnen detailliert beschriebenen wurden, nichts anderes übrig, als die Ausweisung des Baugebietes „Klinge“ abzulehnen.