Agri-PV als Chance für die bäuerliche Landwirtschaft
Die Freisetzung von Treibhausgasen hat in den letzten Jahrzehnten zu einer dramatischen Erhitzung der Erdatmosphäre geführt, die existenziell die Zukunft der Menschheit bedroht. Dem hat der BUND Naturschutz nun auch in seiner Haltung zur Photovoltaik Rechnung getragen. Eine Energieversorgung zu 100% aus erneuerbaren Energien ist nach seiner Einschätzung möglich, aber nur, wenn auch der Freiland-Photovoltaik mehr Freiräume gewährt werden. Es gilt der Grundsatz: So viel Dachflächen-Photovoltaik wie möglich, so viel Freiland-PV wie nötig.
Das heißt: In einem künftigen Szenario für die Energiewende in Bayern ist auf der Basis von Berechnungen von 2021 (Sebastian Miehling) neben einer zwölf Mal so hohen Leistung bei Windkraftanlagen eine drei Mal so hohe Leistung bei PV-Anlagen notwendig. Diese Steigerung ist allein mit Dachflächen-Photovoltaik nicht in einem angemessenen Zeitrahmen umzusetzen. Auch die Überdachung von Parkflächen kann mit einem Potenzial von 25 GW (verglichen mit 3215 GW durch Agri-PV) nur einen geringen Beitrag liefern.
Das bedeutet allerdings, dass landwirtschaftliche Fläche geopfert werden muss, also die Energiegewinnung in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion tritt. Laut Umweltbundesamt ist jedoch für die Erreichung der bundesdeutschen Klimaziele (80% aus erneuerbaren Energien bis 2030) lediglich ein Flächenbedarf von 0,6% der Agrarfläche Deutschlands auf eher minderwertigen Böden notwendig. Dem gegenüber steht aber in Bayern lt. LfL (Landesamt für Landwirtschaft) schätzungsweise ein Anteil von 21% der Agrarfläche für den Anbau von Energiepflanzen, in erster Linie „Energiemais“ für Biogasanlagen, wo die Energieeffizienz bei der Verstromung bei 1/40 derer von Solarfeldern liegt. Ihr Anbau ist darüber hinaus in der Regel auch mit einem massiven Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden und auf Böden mit einer dünnen Humusschicht mit einer beträchtlichen Erosionsgefahr verbunden.
Weiterhin wird nach eigenen Berechnungen des LfL etwa die Hälfte der Ackerfläche Bayerns für den Anbau von Futtermitteln genutzt. Sie fließen zu einem großen Teil in die Massentierhaltung, auch für Fleischexporte. Nur weniger als ein Drittel der Agrarfläche dient der eigentlichen Erzeugung von pflanzlichen Nahrungsmitteln. Die immer wieder vorgebrachte Erzählung von einer Gefährdung der Lebensmittelversorgung trifft also eher auf den Energiepflanzen- und Futtermittelanbau zu, nicht auf die Freiland-PV.
Dort, wo Solarfelder eingerichtet werden, ist zudem sehr wohl noch Landwirtschaft möglich: Agri-Photovoltaik erlaubt - unter oder neben den Modulen - nach wie vor den Anbau von Feldfrüchten, wobei die Ertragseinbußen sich in der Regel nur zwischen 10 und 30% bewegen und in einigen Fällen (z.B. bei Wein und Hopfen) sogar höhere Erträge beobachtet wurden. Weideflächen werden ohnehin nur wenig beeinträchtigt.
Nach wie vor ausgeschlossen sind für den BN alle strengeren Schutzgebiete wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate Zone I, geschützte Landschaftsbestandteile, FFH- und Vogelschutzgebiete, Wiesenbrütergebiete, geschützte Biotoptypen (z.B. Moore und Feuchtgebiete), biotopkartierte Flächen und bestehende Kompensationsflächen lt. Ökoflächenkataster, sowie Ackerstandorte mit Vorkommen von bedrohten Arten wie Feldhamster oder seltenen Ackerwildkräutern - es sei denn, in den PV-Freiflächenanlagen werden hochspezifische Habitatbedingungen für diese Arten geschaffen.
Auch schwimmende PV-Anlagen werden abgelehnt.