Energie


Das Thema Heizungstausch hat in den letzten Wochen - wohl auch dem Wahlkampf geschuldet - wie kaum ein anderes die Gemüter bewegt. Viele Hausbesitzer würden so in den Ruin getrieben. Tatsächlich ermöglicht aber die Relativierung der Anforderungen auf einen Anteil von 65% erneuerbaren Energien recht vielfältige Möglichkeiten für Hybridheizungen, die auch weniger vermögende Hauseigentümer nicht überfordern dürften.
Natürlich sollten Wärmepumpen in Neubauten oder Umbauten mit einer umfassenden Hausisolierung Standard sein – und sind es ja auch bereits. Langfristig wird generell kein Weg an Wärmepumpen vorbei führen. Bei Bestandsobjekten mit unzureichender Isolierung würde jedoch eine Wärmepumpe für das ganze Haus die Hausbesitzer angesichts der derzeitigen Marktpreise sehr stark belasten. Zudem sinkt dort bei Luftwärmepumpen die Energieeffizienz, die in der Leistungszahl ihren Ausdruck findet, in sehr kalten Wintern so stark ab, dass ein wirtschaftlicher Betrieb bei den derzeitigen Strompreisen schwierig wird. Es ist andererseits aber auch fraglich, ob eine solche Rundumversorgung bei Häusern, in denen nur ein oder zwei Bewohner leben, überhaupt notwendig ist. In der Regel werden dort tagsüber maximal zwei Räume benutzt, die auch über den Räumlichkeiten angepasste Kleinklimaanlagen beheizt werden könnten, die schon – inklusive Einbau – für unter 2000 € erhältlich sind. Auch sie sind ja eigentlich Wärmepumpen. Ein weiterer Vorteil derartiger Anlagen ist, dass sie im Sommer auch für Kühlung sorgen können.
Ein weiterer Baustein könnten Solarthermieanlagen sein, die relativ preisgünstig erhältlich sind und die zumindest die Warmwasserversorgung weitgehend sicherstellen könnten. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass diese, etwa in Kombination mit einer Gasheizung, in der Regel nicht allein den geforderten Anteil von 65% erneuerbaren Energien erbringen könnten.
Eine weitere Hiobsbotschaft der letzten Jahre war, dass Kaminöfen und Kachelöfen bis zum 31.12.2024 stillgelegt werden müssen, wenn sie nicht den seit 2010 festgelegten Grenzwerten entsprächen. Weniger bekannt ist jedoch, dass durch den nachträglichen Einbau einer Filteranlage solche Öfen auch danach weiterbetrieben werden können. Die Gesamtkosten hierfür liegen unter 2000 € und dürften so für jeden Hausbesitzer erschwinglich sein. Besitzer eines gut positionierten Kachelofens wissen, dass so in vielen Fällen das ganze Haus beheizt werden kann und Holz gilt nach den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen nach wie vor als regenerativer Energieträger – es sollte allerdings auch aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Etwas in Vergessenheit geraten sind Anlagen zur Kraft-Wärmekopplung, insbesondere Blockheizkraftwerke, die theoretisch auch in Einfamilienhäusern zur Anwendung kommen könnten. Einige Stadtwerke, z.B. Aschaffenburg, fördern deren Einbau. Dass sie auch im kleineren Maßstab sinnvoll sein können, zeigt ein jüngstes Beispiel einer Gruppe von Hauseigentümern in Karlburg, die mit einem Blockheizkraftwerk ihre Häuser – mit insgesamt 19 Bewohnern – mit Strom und Wärme versorgen. Derartige Blockheizkraftwerke können standardmäßig auch mit Biogas beschickt werden und künftig auch mit „grünem“ Ammoniak, der im Rahmen des deutsch-kanadischen Energieprojekts - anstelle von elementarem Wasserstoff - in wenigen Jahren aus Neufundland geliefert werden soll.
Zur Erinnerung: Schon vor über 100 Jahren nutzten Busse und Straßenbahnen Ammoniak als Kraftstoff und sogar ein PKW – der Chevrolet Impala – wurde für den Betrieb mit Ammoniak entwickelt. Ammoniak als „e-fuel“ im Individualverkehr wäre wohl wegen der katastrophalen Energiebilanz unsinnig, sein Einsatz in Blockheizkraftwerken wäre jedoch energiewirtschaftlich eine durchaus tragfähige Lösung und auch wesentlich unkomplizierter umzusetzen als die Umstellung auf Wasserstoff - die zudem noch eine Erneuerung des Leitungsnetzes notwendig machen würde. Auch reiner Wasserstoff an Stelle von Erdgas beim Einsatz in konventionellen Heizkesseln wäre eine unvertretbare Energieverschwendung. Unter den derzeitigen Bedingungen ist eine Anreicherung von Erdgas mit Wasserstoff zudem nur bis zu maximal 30% möglich, in der Praxis – etwa bei den Stadtwerken Haßfurt – werden 5% nicht überschritten.
Ein böses Erwachen dürfte es indessen schon in wenigen Jahren für die Hauseigentümer geben, die sich zur Zeit in Torschlusspanik noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Die neuen EU-Regelungen für den Emissionshandel lassen noch in diesem Jahrzehnt Preissteigerungen erwarten, die die Heizungskosten für Eigentümer wie für Mieter ins astronomische steigen lassen. Insofern wäre es für alle, bei denen ein Heizungsaustausch ansteht, ratsam, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, die auch die langfristigen Kosten berechnet.
Hartmut Haas-Hyronimus